Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Bitterfeld-Wolfen
Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.
Der Begriff ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1960er- bis 1980er-Jahren verwendet.
In der davor liegenden Zeit, vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts, hatte man unter „Sozialrecht“ noch etwas ganz anderes verstanden, nämlich das, was man heute das Gesellschaftsrecht nennt, allerdings einschließlich des Rechts der juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Das Sozialrecht zählt zum Verwaltungsrecht. Sozialrechtliche Gesetze gewähren Ansprüche des Bürgers gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung und weitere) auf Sachleistungen wie etwa Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie die Grundsicherung oder eine Rente wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung. Verfassungsrechtliche Grundlagen hierfür sind das Sozialstaatsprinzip und das materielle Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes sowie das Grundrecht der Menschenwürde und der allgemeine Gleichheitssatz. Aber auch völkerrechtliche Bezüge sind für das Sozialrecht zunehmend bedeutsamer geworden, so insbesondere die Vorgaben, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ergeben. Viele soziale Rechte sind Menschenrechte.